Die Prüfungsordnung für den Studiengang
Angewandte Informatik läßt an vielen Stellen, insb.
im Bereich der Vertiefungsfächer, die Auswahl von
Fächern aus bestimmten Katalogen offen.
Beispiele
für Kataloge sind der Katalog der
Informatik-Kernfächer und die Kataloge für
theoretische, praktische und technische Informatik.
Mit einer Ausnahme treten Wahlfächer nur im Hauptstudium auf. Die Ausnahme sind die 3 Kernfächer im Grundstudium der Medieninformatik.
In den Listen der zu erbringenden Studienleistungen ist jeweils nur der Gesamtumfang der zu wählenden Fächer angegeben. Dieser Umfang kann beliebig in Einzelleistungen zerlegt werden. Wenn für einen Wahlfachblock bspw. 16 LP gefordert sind, sind z.B. folgende Kombinationen möglich:
Auf dem späteren Zeugnis erscheinen die einzelnen gewählten Fächer und deren Einzelnoten (und nicht die Bezeichnung des Wahlfachblocks mit einer Durchschnittsnote). Der Wahlfachblock ist also nicht selbst eine Prüfungsleistung, sondern nur ein Rahmen, der individuell gefüllt werden kann (bzw. muß).
Wie der Wahlfachblock individuell gefüllt wird, kann schrittweise festgelegt werden, d.h. man muß nicht schon bei der ersten Prüfung die komplette Belegung des Wahlfachblocks angeben. Die Vorgehensweise hängt davon ab, ob es sich bei einer gewählten Studienleistung um eine Fachprüfung oder ein Praktikum handelt (die Fächerkataloge enthalten weit überwiegend Fachprüfungen, aber auch einige Praktika):
Mit dem Antreten zur Prüfung wird diese Wahl endgültig und kann nicht mehr widerrufen werden. Es ist danach nicht mehr möglich, das Fach gegen ein anderes zu tauschen. Insb. wenn der Prüfungsversuch nicht erfolgreich war, müssen auch die Folgeversuche in diesem Fach innerhalb der vorgesehenen Fristen durchgeführt werden.
Ja, sofern Kernfächer für dieses Vertiefungsfach
wählbar sind. Dies trifft insb. auch solche
Vertiefungsfächer (Wahlfachblöcke) zu, in denen in
der Prüfungsordnung formuliert ist ``In der
Informatik-Vertiefung xxx sind Fächer im
angegebenen Umfang aus den
Informatik-Fächerkatalogen frei wählbar.''
Weitere Details s. Frage Wie
wählt man Wahlfächer?.
Ja. [Natürlich nur, sofern es sich um eine
Prüfungsleistung handelt, die in verschiedenen
Wahlfachblöcken wählbar ist.]
Weitere Details s. Frage Wie
wählt man Wahlfächer?.
Nein.
Wenn Sie eine Prüfung in einem Zusatzfach
ablegen wollen, müssen Sie schon bei der Anmeldung
angeben, daß dies eine Zusatzfachprüfung sein soll.
Zusatzfächer sind eher eine Ausnahme. Sie
können in Einzelfällen zur Abrundung eines
Themenschwerpunkts im Hauptstudium oder zum
Nachweis der Kenntnis neuester Technologien
sinnvoll sein. Es sollte aber bedacht werden. daß
hierdurch i.d.R. die Studienzeit verlängert wird.
Die Zulassung zu einer Zusatzfachprüfung für
ein Fach aus einem Wahlkatalog wird verweigert,
solange noch Fächer aus diesem Wahlkatalog zu
wählen sind.
Vorbemerkung: Die übliche Grundregel lautet, daß man ohne Vordiplom überhaupt keine Prüfung des Hauptstudiums ablegen kann. Das Vordiplom wird deshalb erzwungen, weil zunächst Grundlagenwissen erworben werden soll, ehe fortgeschrittener Stoff gelernt wird. In sehr vielen Fällen bauen Veranstaltungen des Hauptstudiums explizit oder stillschweigend auf Veranstaltungen des Grundstudiums auf, so daß eine erfolgreiche Teilnahme ohne Vordiplom nicht gewährleistet ist.
Die Ausnahmeregel des §13(2) ist dadurch motiviert, daß fast alle Fachprüfungen im Grundstudium in Form von Klausuren durchgeführt werden und diese nur an wenigen Terminen im Jahr angeboten werden. Wird also ein Klausurtermin verpaßt (z.B. durch Krankheit) oder nicht bestanden, kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen. Für alle anderen Prüfungsleistungen gilt dies nicht, da sie NICHT termingebunden sind wie eine Klausur (z.B. ist eine kurzfristige krankheitsbedingte Abwesenheit in einem Praktikum i.d.R. unschädlich) und da die ``Durchfallquote'' dort vergleichsweise klein ist, da unzureichende Leistungen typischerweise durch Nacharbeiten ausgeglichen werden.
Im übrigen wäre noch darauf hinzuweisen, daß natürlich trotzdem der Lehrstoff der Veranstaltungen des Hauptstudiums bereits erlernt (nur nicht studienbegleitend geprüft) werden kann und daß Prüfungsleistungen des Hauptstudiums mit Ausnahme von Fachprüfungen und der Diplomarbeit durchaus erbracht werden können, z.B. Seminare, die Projektgruppe und Praktika. Insofern kann also die Zeit, in der das Vordiplom komplettiert wird, durchaus sinnvoll genutzt werden. Die Prüfungsordnung über aber ganz bewußt einen Druck dahingehend aus, mit erster Priorität das Vordiplom zu komplettieren.
Tabelle ist kein Teil der DPO, sondern dient primär dem Zweck darzustellen, daß das Studium bei einer gleichmäßigen Arbeitsbelastung von ungefähr 30 LP pro Semester tatsächlich in der Regelstudienzeit absolvierbar ist (durch einen Vollzeitstudenten mit entsprechender Begabung :-) ). Darüber hinaus stellt es eine Empfehlung dar, tatsächlich i.w. in dieser Reihenfolge zu studieren.
Lehrveranstaltungen, die sich über 2 Semester erstrecken (z.B. die ``Einführung in die Informatik'' mit 16 LP) werden daher anteilig auf die beiden Semester aufgeteilt, die beiden Hälften werden z.B. als EI 1 und EI 2 bezeichnet. Diese Aufteilung ist aber allein stundenplantechnisch aufzufassen, es entstehen dadurch nicht zwei separate Fächer, die separat geprüft werden.
Die Punkte werden erst gutgeschrieben, nachdem alle Teilklausuren bestanden sind.
S. hierzu den Eintrag zum Thema Tabelle mit der semesterweisen Aufschlüsselung der Studienleistungen.
Verteilte Klausuren führen ebenfalls nicht dazu, daß eine einzelne Veranstaltung in separat prüfbare Teile zerfällt.
Ein zentrales Problem bei der Stundenplangestaltung liegt darin, daß eine bestimmte Veranstaltung in mehreren verschiedenen Studiengängen auftreten kann. Die Studiengänge können sowohl zeitlich parallel existieren (z.B. Elektrotechnik, Angewandte Informatik, Wirtschaftsinformatik) als auch zeitlich hintereinander liegen (z.B. Technische Informatik gemäß DPO 1991, Technische Informatik gemäß DPO 1998, Angewandte Informatik gemäß DPO 2000). Für alle diese Studiengänge gibt es (noch) eingeschriebene Studenten.
In den verschiedenen DPOs bzw. DPO-Versionen kann das ``gleiche'' Fach umbenannt oder vom Umfang her modifiziert worden sein.
Der Stundenplan gibt daher die einzelnen DPOs nur ungefähr wieder. Beispielsweise enthielt die DPO Technische Informatik von 1991 mehrere Fächer wie Betriebssysteme, Compilerbau usw. im Umfang von 4V+2ü; diese Fächer sind in der DPO von 1998 z.B. in das Kernfach BS I und die separate Vorlesung BS II mit jeweils 2V+1Ü aufgeteilt worden.
Umgekehrt gibt es Fächer im Umfang von 4V+2ü bzw. 8 LP, die nur als ganze geprüft werden und die jeweils zur Hälfte im Wintersemester und im Sommersemester unterrichtet werden. Die jeweiligen Hälften werden aus stundenplantechnischen Gründen ebenfalls mit dem Zusatz 1 bzw. 2 unterschieden, sind aber keine separaten Prüfungsfächer.
Ferner sind viele Fächer im Laufe der Jahre umbenannt worden.
Im Zweifelsfall gilt also die Prüfungsordnung. Sofern die Zuordnung von angebotenen Veranstaltungen zu Prüfungsleistungen unklar ist, fragen Sie bitte den Veranstalter.
Nein.
Das Kernfach Computergrafik I muß als eines der
Kernfächer gewählt werden, es kann aber auch im
Hauptstudium gewählt werden. Es wird trotzdem sehr
empfohlen, es schon im Grundstudium zu wählen.
Nein.
S. hierzu separaten Eintrag ``Wie
wählt man Wahlfächer?''
Diese scheinbare Diskrepanz erklärt sich dadurch, daß die Prüfungsordnung meist, aber nicht immer den Studienbetrieb 1:1 wiedergibt.
Ein einfaches Beispiel ist eine Vorlesung mit Übung: der Prüfungsstoff wird durch die Vorlesung definiert, die Übung ist ein ganz entscheidender Teil des Lehrangebots, führt aber keinen neuen Stoff ein und erscheint daher nicht in der DPO.
Die DPO legt also nur Prüfungsleistungen fest, die für das Vordiplom oder Diplom zu erbringen sind. Die ``Kontrolldichte'', mit der der gelehrte Stoff abgedeckt wird, liegt dabei unter 100%, denn nicht alle Details, die gelehrt worden sind, kommen in den Prüfungsfragen vor.
Bei den Grundkursen in den Medienwissenschaften ist die Diskrepanz zwischen Prüfungsordnung und Studienbetrieb noch stärker, weil der Stoff in eher breit angelegten Vorlesungen vermittelt wird und nur durch Anwendung in einer Seminar- oder Hausarbeit (also eher indirekt) geprüft wird.
Daß es für die beiden Vorlesungen im Grundkurs Medienanalyse keine Klausur gibt, ist also kein Grund zu der Annahme, der Besuch dieser Vorlesungen (incl. Nacharbeit und begleitender Lektüre) sei verzichtbar.
Stand: 28.10.2002
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