28.5.2004 Eckhard Hoog Aachener Zeitung *) Es hagelt nur so Appelle, Proteste und Petitionen Braunschweig/Frankfurt/Düren. Knapp eine Woche, bevor die Kultusministerkonferenz (KMK) am 3. und 4. Juni in Mainz vor der Entscheidung steht, ob die Rechtschreibreform wie geplant vom Schuljahr 2005/06 an verbindlich werden soll, hagelt es Appelle, Proteste und Petitionen. So hat der Vorstoß der Dürener Schulbuch-Verlegerin Karin Pfeiffer-Stolz, mit ihren Produkten zur »bewährten« Rechtschreibung zurückkehren zu wollen, bundesweit viel Beachtung und die Initiatorin selbst seither große Unterstützung erfahren, wie sie uns sagte. Unterdessen fordern 50 namhafte Rechtsprofessoren erneut die Rückkehr zur traditionellen Rechtschreibung. Sie »bitten die Abgeordneten der Parlamente eindringlich, von ihrem Kontrollrecht gegenüber den Kultusverwaltungen, die das mißlungene Reformprojekt zu verantworten haben, umgehend Gebrauch zu machen«. Sie äußern »große Zweifel an der Qualifikation« der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung und weisen darauf hin, dass mindestens sieben der zwölf Mitglieder privat für große Wörterbuchverlage tätig seien. Die Professoren heben hervor, dass sich »die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte allgemeine Akzeptanz der Reform bislang nicht eingestellt« habe. Nach Feststellung der Juristen »kaschieren die Kultusverwaltungen, dass sich wesentliche kulturell relevante Gruppen und Institutionen entschieden gegen die Rechtschreibreform ausgesprochen haben«. Die Liste ist lang: fast alle namhaften deutschsprachigen und viele ausländische Schriftsteller, Hunderte von Sprach- und Literaturwissenschaftlern, die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, zehn deutsche Akademien der Wissenschaften und Künste sowie jüngst die Goethe-Institute und das deutsche PEN-Zentrum. Sprachwissenschaftlich stützen sich die Rechtswissenschaftler auf ein Gutachten des renommierten Germanisten Prof. Dr. Theodor Ickler, Universität Erlangen-Nürnberg. Darin wird die Unhaltbarkeit zahlreicher Grundsätze der Rechtschreibreform entlarvt. Entscheidung vertagen In diese Ablehnungsfront reiht sich nun auch der Deutsche Elternverein ein. In einem Offenen Brief an die Kultusminister appellieren die Vorsitzende Heidemarie Mundlos und ihre Stellvertreterin Regine Schwarzhoff, die anstehende Entscheidung auf der nächsten KMK-Sitzung weiter zu vertagen. Das Argument: Zentrale Annahmen über die Rechtschreibreform hätten sich als nicht zutreffend herausgestellt. In ihrer Begründung räumen beide Braunschweiger Elternvertreterinnen gründlich mit der »Vereinfachungs»-Legende der Reform auf: »Zu den 112 Regeln der reformierten Rechtschreibung bestehen 1106 Anwendungsbestimmungen, in denen 105 Wortlisten enthalten sind mit zusammen 1180 zu lernenden und nachzuschlagenden Wörtern. Hinzu kommt etwa die gleiche Zahl von Wörtern mit Doppelschreibungen.» Das bedeute, dass etwa ein Fünftel der aufgelisteten 12000 neu zu schreibenden Wörter nicht durch die Regeln der amtlich reformierten Rechtschreibung erfasst werde. »Im Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung gibt es neu sieben Regeln, 253 Anwendungsbestimmungen und 45 Unterregeln.« Zahlen, die einer Untersuchung des Sprachwissenschaftlers Werner H. Veith , Universität Mainz, entstammen. Währenddessen sind die von der KMK angesetzten Gespräche zwischen Rechtschreibkommission und der Darmstädter Akademie für Sprache und Dichtung endgültig abgebrochen worden. Eine Kompromisslösung konnte nicht gefunden werden, in den strittigsten Bereichen, der Getrennt- und Zusammen- sowie der Groß- und Kleinschreibung wollte die Kommission nicht nachgeben. Die Berliner Zeitung zitiert den altgedienten, schon legendären Reformpädagogen Hartmut von Hentig in einem Artikel von Reinhard Markner (Forschungsgruppe Deutsche Sprache): »Die Minister sollten ihre Kommission in Ehren entlassen.»