Gesellschaft für Informatik
e.V.
Fachbereich 2: Softwaretechnologie und Informationssysteme
GI-Fachausschuß 2.1
Tagungsreihe Softwaretechnik
Die Tagungsreihe Softwaretechnik wird vom
GI-Fachausschuß 2.1 Softwaretechnik und
Programmiersprachen veranstaltet.
Umfang der Tagungen
Die Tagungen dauern üblicherweise 3 Tage, von denen
ggf. ein Tag für Tutorien reserviert ist. Das
wissenschaftliche Programm umfaßt üblicherweise 12 -
15 refertierte Einzelbeiträge und ca. 4 eingeladene
Vorträge.
Thematische Ausrichtung
Angenommen werden Beiträge zu allen Aspekten der
Fachgebiete Softwaretechnik und Programmiersprachen.
Erbeten werden unveröffentlichte Originalbeiträge
oder Berichte über wegweisende praktische
Erfahrungen (max 5.000 Wörter).
Erwünscht sind sowohl Beiträge aus dem
akademischen und aus dem industriellen Umfeld.
Die Tagung soll Theorie und Praxis miteinander ins
Gespräch bringen und dabei eine Verbindung zwischen
den verschiedenen methodischen Ansätzen herstellen.
Historie
Die Softwaretechnik-Tagungen finden
üblicherweise in 2-jährigem Rhythmus statt.
Zurückliegende Tagungen sind:
08.-10.11.1993 Dortmund
10,-11.10.1995 Braunschweig
- CfP -
Programm
12.-13.09.1996 Koblenz
- CfP -
Programm
07.-09.09.1998 Paderborn
- CfP -
Programm
21.-22.09.2000 Berlin
- CfP
-
Programm
(CfP = Aufruf zur Beitragseinreichung)
Begutachtung
Die Softwaretechnik-Tagungen verstehen sich als
anwendungsorientierte, wissenschaftliche
Fachtagungen.
Für jeden Beitrag werden i.d.R. drei
Gutachten angefordert. Die Annahmequote lag in der
Vergangenheit zwischen 25 und 30 %.
Anonymität der Begutachtung
Die Begutachtung ist generell anonym,
d.h. die Identität der Gutachter nicht offenbart.
Dies gilt auch für Beiträge, die von Mitgliedern des
Programmkomitees oder ihnen nahestehenden Personen
eingereicht werden; derartige Einreichungen sind mit
Ausnahme des Vorsitzenden erlaubt. Durch die
nachfolgende "Geschäftsordnung" wird sichergestellt,
daß die Anonymität der Gutachter auch bei derartigen
Einreichungen garantiert wird und daß derartige
Einreichungen nicht bevorzugt werden:
- Der Vorsitzende des Programmkomitees und ihm
nahestehende Personen reichen keine Papiere ein.
- Mitglieder des Programmkomitees und ihnen
nahestehende Personen können Papiere
einreichen. Zwei Personen werden hier als
einander nahestehend definiert, wenn sie am
gleichen Lehrstuhl oder einer vergleichbaren
Organisationseinheit arbeiten.
Derartige Papiere sind endgültig
abgelehnt, wenn einer des der Gutachten die
Ablehnung empfiehlt, und werden in der
Programmkomiteesitzung nicht weiter diskutiert.
- Während der Sitzung des Programmkomitees
verlassen Mitglieder die Sitzung, wenn Papiere
diskutiert werden, die von ihnen ``nahestehenden
Personen'' (mit)verfaßt worden sind.
- Der Vorsitzende des Programmkomitees sorgt
für eine weitgehend anonyme Begutachtung der
Papiere. In der summarischen Zusammenfassung der
Gutachten, die üblicherweise bei der
Programmkomiteesitzung verteilt wird, werden die
Gutachter NICHT angegeben.
- Wenn Mitglieder des Programmkomitees Papiere
zur Begutachtung erhalten, die zu einem
Interessenkonflikt führen, sollen sie diese
Papiere sofort zurückgeben.
Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge bitte an:
Udo Kelter :
kelter@informatik.uni-siegen.de