Weiterentwicklung der fachlichen GI-Struktur
Vorlage für die Sitzung des GI-Präsidiums am 22.9.1998
Hans Ulrich Buhl, Peter Dadam, Heinrich C. Mayr
1. Motivation
Dank ihrer dynamischen Entwicklung ist die GI inzwischen zu einer komplexen Organisation herangewachsen. Die Ende der 70er Jahre eingeführte fachlichen Gliederung in Fachbereiche, Fachausschüsse, Fachgruppen und Arbeitskreise umfaßt inzwischen 260 Organisationseinheiten mit den verschiedensten Ordnungen, den unterschiedlichsten Formen des Zeitschriftenbezugs und der Beitragsregelung. Dazu kommen die Regionalgruppen, Beiräte, Vertrauensdozenten usw.
Diese Komplexität zeugt von der Vielfalt der Aktivitäten und Interessen der GI-Mitglieder, sie hat aber auch ungünstige Auswirkungen auf die Administration, die Handlungsfähigkeit und die Beweglichkeit der GI. Zu Recht klagen aktive und engagierte Mitglieder
Umgekehrt müssen Präsidium und Vorstand oft Monate oder gar Jahre auf ein Ergebnis warten, wenn sie Fachgliederungen um eine Stellungnahme zu einer bestimmten Sachfrage ersuchen. Erfreulicherweise wird aber die Meinung der GI zunehmend seitens der staatlichen Administration, der Politik und auch der Industrie nachgefragt und gehört. Da in solchen Fällen aber meist eine sehr schnelle Reaktion erforderlich ist, führt dies zwangsläufig zur Einrichtung neuer Adhoc-Gremien. Deren Auftrag unterscheidet sich zwar nicht wesentlich von denjenigen der regulären Gliederungen, sie können ihn nur schneller erfüllen. Allerdings verstärken sie die durch die Vielzahl der Fachgruppen ohnehin schon bestehende Desintegration der fachlichen Arbeit innerhalb der GI und sie verursachen Kosten.
Die GI ist hierdurch insbesondere auch für Neumitglieder und Interessenten hochgradig intransparent geworden: die Entscheidung etwa, wo man sich in der vielstufigen und stark verästelten Gliederungshierarchie zuordnen soll, fällt nicht leicht, völlig voneinander unabhängig scheinende ‚Blätter‘ weisen bei näherem Hinsehen starke inhaltliche Überschneidungen auf. Dazu kommt infolge der Zersplitterung im Beitragswesen (keine einheitlichen Beiträge, unterschiedliche Services) ein relativ formaler, zentral organisierter Zuordnungsmechanismus, dem man sich im Zusammenhang mit der Beitragsrechnung jährlich zu unterziehen hat. Nun sind Informatiker bekanntlich höchst kreativ, was in den GI-Gliederungen zu einem kontinuierlichen Wandel der Beiträge, der Gliederungsbezeichnungen, ihrer Zuordnung etc. führt. Ein frustriertes Mitglied schreibt z.B. von der immer wiederkehrenden ‚GI-Jahresendnervnummer‘ und fragt nach deren tieferen Sinn.
Insgesamt wirkt die GI nach innen und nach außen reichlich chaotisch und sie erscheint nicht in der Attraktivität und in dem Charme, die ihr aufgrund der Qualität ihrer fachlichen und fachgesellschaftlichen Arbeit eigentlich zukämen. ‚Die ganze fachliche Struktur wirkt undynamisch und überholt wie eine verknöcherte Verwaltungsbehörde‘ schreibt ein anderes Mitglied.
Die Organisation der GI ist also weiterzuentwickeln.
Im folgenden werden zunächst die Ziele identifiziert, die mit dieser Weiterentwicklung erreicht werden sollen und deren Erfüllungsgrad später auch zur Bewertung des Erfolgs der Umstrukturierungsmaßnahmen herangezogen werden soll. Abschnitt 3 behandelt das Umstrukturierungskonzept zusammen mit begleitend notwendigen organisatorischen und finanziellen Regelungen. Abschnitt 4 gibt einige Handlungsempfehlungen sowie Vorschläge für Übergangsregelungen. Im Anhang werden die bisherige und die zukünftige Struktur veranschaulicht sowie die Profile der einzelnen Gliederungsarten detailliert.
2. Ziele
Die mit der Weiterentwicklung zu erreichenden Ziele ergeben sich letztlich aus den eingangs genannten Schwachstellen:
3. Das Konzept: Vereinfachung und Vernetzung
3.1 Prämissen
Hinsichtlich der Erreichbarkeit der vorgenannten Ziele gehen wir von folgenden Annahmen aus:
Dies sichert kurze Kommunikations- und Entscheidungswege, kurze Reaktionszeiten, klare und beständige Zuständigkeiten und damit Transparenz sowie optimierbare Administrationsmechanismen.
Dies sichert die notwendige Flexibilität, auf neue Fragen zielstrebig und ohne unnötige Verzögerungen eingehen zu können. Das Engagement aktiver Mitglieder wird nicht gebremst sondern gefördert und unterstützt.
Hieraus folgt, daß die notwendigen Veränderungen nur durch eine behutsame Weiterentwicklung und Neupositionierung der bestehenden Strukturen bewirkt werden können.
Eine weitere, zwar nicht unumstößliche aber doch als sehr wichtig eingeschätzte Rahmenbedingung für die Entwicklung des Ansatzes, war die Realisierbarkeit der Strukturanpassungen im Rahmen der gültigen GI-Satzung. Ein erneuter Satzungsänderungsprozeß erschien zumindest all denjenigen, die am letzten beteiligt waren, als Garant für eine langfristige Verzögerung dringend erforderlicher Veränderungen.
3.2 Das Rückgrat der fachlichen Organisation: Fachbereiche und Fachgruppen
Der grundlegende Ansatz besteht darin, die strategisch/koordinierende und die fachlich/operativ handelnde Ebene direkt aneinander zu binden, anstatt wie bisher hauptsächlich üblich, zwei Ebenen der ersten Art (nämlich Fachbereichsleitungen und die Fachausschüsse) über diejenige zu setzen, in der die eigentliche Facharbeit geleistet wird (die Fachgruppen etc.).
Auf der operativen Ebene gibt es somit zukünftig per Default nur noch Fachbereiche (FB) und Fachgruppen (FG). Die Fachgruppensprecher/innen sind mit Sitz und Stimme in den FB-Leitungen, die Fachbereichssprecher/innen im Präsidium vertreten.
Die Gründung, Auflösung, Namens- und Schwerpunktänderung von Fachgruppen ist künftig FB-Angelegenheit. Das Präsidium soll aber ein Einspruchsrecht haben. Fachgruppen mit fachgebietsübergreifender Themenstellung können mehreren Fachbereichen zugeordnet sein.
Alle anderen Gruppierungen (z.B. Arbeitskreise, s.u.) können in einem Schritt von der jeweils ‚nächst höheren‘ Gliederung eingerichtet werden.
Auf diese Weise werden die Entscheidungs- und Kommunikationswege verkürzt, die Informationsbasis für die Verantwortlichen in den Fachgruppen verbreitert und damit bestehendes Kooperationspotential bzw. notwendiger Abstimmungsbedarf (z.B. bzgl. der Ausrichtung und Organisation von Veranstaltungen) wesentlich transparenter. Die gewachsene Fachgebietseinteilung der Fachbereiche hat sich durchaus bewährt und soll nur dort, wo sich starke Disparitäten entwickelt haben (beispielsweise ordnen sich dem FB 2 ca. acht mal soviel Mitglieder zu wie dem FB 6) angepaßt werden. Dadurch wird auch sichergestellt, daß die Fachbereichsleitungen nicht durch zu große Mitgliederzahl handlungsunfähig werden.
Der vereinzelt eingebrachte Vorschlag, die Fachbereichsleitungen ersatzlos zu streichen würde zu einer starken Zersplitterung der einzelnen Fachgebiete führen (derzeit gibt es 39 Fachausschüsse). Außerdem würde das Präsidium handlungsunfähig, wenn alle Fachausschüsse direkt vertreten wären.
3.3 Dynamik durch lose gekoppelte weitere Fachgliederungen: Ausschüsse
Zur Vereinfachung werden alle weiteren fachlichen Gruppierungen unabhängig von ihren spezifischen Aktivitäten unter dem Oberbegriff Ausschuß einheitlich behandelt, wobei dieser als Synonym für beliebige andere Bezeichnungen aus einem vorzugebenden Vorrat wie etwa Arbeitskreis, Arbeitsgruppe, Fachausschuß, Initiative, Task force, Steering Committee steht. Es soll also jeder Gruppierung selbst überlassen bleiben, welche Bezeichnung aus dem Vorrat sie für sich wählt.
Ein Ausschuß
Die personelle Zusammensetzung eines Ausschusses sowie Fragen der finanziellen Ausstattung (Budget) und Geschäftsordnung sind durch entsprechende Beschlüsse (der einrichtenden Gliederung/en) zu regeln.
Die Konstruktion des Ausschusses ermöglicht es, bei Bedarf auch Fachausschüsse (FA) der herkömmlichen Form einzurichten bzw. weiterzuführen. Die FA stellen jedoch per Default keine Zwischenebene zwischen FB und FG mehr dar, sondern haben typischerweise beratenden Charakter, verfügen über kein eigenes Budget und haben keine operative Entscheidungskompetenz.
Der übergeordnete FB kann den FA allerdings sowohl ein Budget zuordnen und ihnen auch operative Kompetenz übertragen (z.B. im Sinne eines Steering Committees für die Organisation einer regelmäßigen Veranstaltung oder die Herausgabe einer Zeitschrift). Umgekehrt kann auch eine Gruppe von Fachgruppen beschließen, daß ihre Vertretung im FB nicht direkt, sondern durch einen FA wahrgenommen wird.
Die Einrichtung eines FA mag insbesondere in den Fällen sinnvoll sein, in denen der FA das Gegenstück zu einer entsprechenden Organisationseinheit in einem assoziierten Wissenschafts- und Berufsverband darstellt.
3.4 Erhöhung der lokalen Autonomie
Die Fachgliederungen sollen künftig autarker als bisher agieren können:
Die FB können künftig eigenverantwortlich FG einrichten und auflösen. Das Präsidium und die GI-Geschäftsstelle sind hierüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Das Präsidium kann die Einrichtung, Auflösung, Namensänderung und Schwerpunktverlagerung von FG beeinspruchen bzw Auflagen erteilen. In diesem Fall haben der/die betroffenen FB eine einvernehmliche Lösung mit dem Präsidium herbeizuführen.
5. Erhöhte Finanzverantwortung bei den Fachbereichen, Verbesserung der Kostentransparenz und der finanziellen Dispositionsfreiheit
Die Fachgliederungen und insbesondere die Fachbereiche sollen in Zukunft stärker als bisher an Überschüssen und Verlusten ihrer Aktivitäten beteiligt werden.
Bisher haben die einzelnen Fachgliederungen ihre Budgetplanung und die finanziellen Aspekte von Veranstaltungen unmittelbar mit der Geschäftsstelle abgewickelt – am finanziellen Erfolg oder Mißerfolg der Veranstaltung einer Fachgruppe war der zuständige FB so gut wie nicht beteiligt. Die dadurch entstandene Anonymität aber auch die Tatsache, daß zum Teil erhebliche Überschüsse in der ersten Hälfte der neunziger Jahre ‚zentral‘ ausgegeben wurden und damit der erwirtschaftenden Einheit nicht zur Verfügung standen, haben dazu geführt, daß nur noch wenige Veranstaltungen zu einem substantiellen Überschuß führen.
Künftig sollen daher die Fachbereiche zusätzlich zu den ihnen bereits heute zugewiesenen Verfügungsrahmen an Überschüssen ihrer Gliederungen beteiligt werden. Umgekehrt sollen sie aber auch vorrangig zur Deckung von Verlusten herangezogen werden, d.h. die Veranstalter/innen sind ‚ihrer Fachbereichsleitung‘ verantwortlich, wenn auch letztlich im Rahmen des Fachbereichs nicht zu deckende Verluste von der Gesamt-GI zu tragen sind.
Im einzelnen sollen
Der GI-Anteil dient der Bildung von Rücklagen für ggf. durch die GI zu tragende Verluste. Zur Abdeckung ihrer veranstaltungsbezogenen Gemeinkosten erhält die GI außerdem 3% vom Umsatz einer Veranstaltung. Ein (vereinfachtes) Genehmigungsverfahren für GI-Veranstaltungen sowie ein geeigneter Support (Handbuch, Werkzeuge) für Veranstalter ist zu entwickeln. Die Gewinn- und Verlustaufteilung innerhalb des FB und seinen Untergliederungen regelt ggf. eine Geschäftsordnung.
Zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit der GI müssen die der GI zufließenden Mittel ‚zeitnah‘ und natürlich satzungsgemäß eingesetzt werden. Ein langjähriges Kumulieren von Finanzmitteln ist also nicht möglich.
Andererseits soll nach Möglichkeit und fortschreitender Stabilisierung der GI das von einer Fachgliederung erwirtschaftete Guthaben bis zu einer Maximalhöhe (jährliche Absprache mit dem für Finanzen zuständigen Vizepräsidenten) als reales Guthaben zur Verfügung stehen. D.h. dessen Verwendung bzw. Abruf muß in der Regel nicht vorher avisiert werden.
4. Handlungsempfehlungen und Übergangsregelungen
6. Anhang
6.1 Genese dieses Vorschlages
Der vorliegende Vorschlag zur Weiterentwicklung der GI-Struktur ist das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses, an dem sich eine Vielzahl von Personen aus Vorstand, Präsidium und Fachgliederungen beteiligten. Initiiert wurde dieser Prozeß 1994 in Dagstuhl im Rahmen einer Klausur des GI-Präsidiums. Eine Arbeitsgruppe identifizierte seinerzeit die strukturellen Schwachstellen und erarbeitete erste Ideen und Konzepte zu deren Behebung. Das hierbei entstandene Protokoll diente dann als Grundlage für erste Diskussionen in Präsidium und Fachbereichsleitungen. Die Ergebnisse dieser Runde wurden im September 1995 von H.C. Mayr in einem Arbeitspapier zusammengefaßt und nach Behandlung im GI-Präsidium den Fachbereichen zur weiteren Diskussion übergeben. Viele der darin enthaltenen Vorschläge sind auch im vorliegenden Papier übernommen, allerdings waren seinerzeit tiefer greifende strukturelle Änderungen vorgesehen, die zu einer erheblichen Reduzierung und Bereinigung der Gliederungsvielfalt geführt hätten. Zwar gab es zu einem solch ‚revolutionären‘ Wandel viel Zustimmung aber doch auch erhebliche Einwände, so daß eine weitere Runde nötig schien. Diese verzögerte sich aufgrund der Tatsache, daß Vorstand und Präsidium in den Jahren 96 und 97 noch dringendere Probleme (Sanierung der GI-Finanzen, Entwicklung einer Strategie für die GI-Publikationen und für die Öffentlichkeitsarbeit u.a.) zu bewältigen hatten. Das Präsidium befaßte sich mit der Angelegenheit erneut anläßlich seiner Klausur im Dezember 1996 und beauftragte H.C. Mayr, vor allem in Zusammenarbeit mit den FB-Sprechern, die Konzeptentwicklung weiter zu treiben. Einige Treffen mit unterschiedlicher Zusammensetzung, sowie erneute Diskussionen in den Fachgliederungen führten schließlich zu dem nun vorliegenden Vorschlag.
Es ist unmöglich, hier alle Personen zu nennen, die sich mit wertvollen Ideen und Engagement an der Diskussion beteiligt haben. Ihnen allen sei herzlich gedankt.
6.2 Untergliederungen und Mitgliedschaften in den einzelnen Fachbereichen der GI
(separates Excel-Dokument)